Kein schneller Weg zur Waffenbesitzkarte

Die Tagesschau hat heute einen Bericht über einen „Handel mit Waffenbesitzkarten“ veröffentlicht der beim Leser durchaus den Eindruck erwecken kann, dass Schützenvereine als Zweck die einfache und problemlose Beschaffung von Waffenbesitzkarten haben. Dem muss ich als Vorstand mit über 25 Jahren Erfahrung heftig widersprechen und möchte daher hier kurz skizzieren, wie die aktuelle Rechtslage für Bayern und somit unseren Verein aussieht.

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Beitragsabbuchung am 6. März

Gerade eben habe ich die Datei mit den Lastschriften zur Bank hochgeladen. Die Beiträge für 2017 werden dann am 6. März abgebucht. Wer im Vereinsheim einen Spind gemietet hat, für den wird die Spindmiete zusammen mit den Beiträgen abgebucht. Das erspart unseren Kassierern eine Menge Arbeit.