Kein schneller Weg zur Waffenbesitzkarte

Die Tagesschau hat heute einen Bericht über einen „Handel mit Waffenbesitzkarten“ veröffentlicht der beim Leser durchaus den Eindruck erwecken kann, dass Schützenvereine als Zweck die einfache und problemlose Beschaffung von Waffenbesitzkarten haben. Dem muss ich als Vorstand mit über 25 Jahren Erfahrung heftig widersprechen und möchte daher hier kurz skizzieren, wie die aktuelle Rechtslage für Bayern und somit unseren Verein aussieht.

Wenn hier jemand eine Waffenbesitzkarte beantragt, dann muss er folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Er muss ein Bedürfnis haben, was sich meist aus der Mitgliedschaft in einem Schützenverein ergibt. Dieses Bedürfnis wird im allgemeinen damit begründet, dass man bessere Ergebnisse im Sport erreicht, wenn man seine eigene Waffe hat anstatt eine Leihwaffe vom Verein zu nutzen. Um so einen Bedürfnisnachweis zu erhalten muss man aber eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb nachweisen. Bis zum Amoklauf in Erfurt durften hier Vereinsvorstände noch diesen Bedürfnisnachweis ausfüllen, seitdem wird dieser Bedürfnisnachweis vom Dachverband (in unserem Fall der BSSB) ausgefüllt und der Antragsteller muss hier einen vom Verein beglaubigten Auszug vorlegen, der seine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb bescheinigt. Zudem muss der Antragsteller mindestens 12 Monate dem Verein bzw. Dachverband angehören.
  2. Er muss über die erforderliche Sachkunde verfügen. Sachkundenachweise werden hier in Bayern von vereidigten Sachverständigen nach Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und abschließender Prüfung augestellt. Der Sachkundelehrgang umfasst dabei nicht nur die sichere Handhabung von Schußwaffen, sondern auch die entsprechenden rechtlichen Vorschriften des Waffengesetzes über Aufbewahrung und Transport sowie den Notwehrparaphen. Dass der Vereinsvorstand einen Sachkundenachweis ausstellen darf gehört hier in Bayern auf jeden Fall ins Reich der Fabeln und Legenden.
  3. Der Antragsteller für eine Waffenbesitzkarte muss ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können. Wer z.B. seinen Führerschein wegen Alkoholdelikten verloren hat gilt als „nicht zuverlässig“ und bekomt keine Waffenbesitzkarte.

Wenn also in Niedersachsen tatsächlich ein korrupter Vereinsvorstand für seine „Kunden“ gefäschte Sachkundenachweise ausgestellt hat, dann ist das bedauerlich, aber wohl ein Problem der niedersächsischen Landesgesetzgebung. Es ist auf jeden Fall falsch, mit diesem Bericht pauschal alle Schützenvereine als WBK-Beschaffungsinstitute darzustellen. Wir sind uns der besonderen Verantwortung die wir beim Umgang mit unserem Sportgerät haben durchaus bewusst und kennen die gesetzlichen Regeln.