Noch kein Schießbetrieb möglich

In einem Schreiben der Stadt Augsburg vom 12. Mai 2020 heißt es:

Nach § 9 der Vierten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 sind der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich weiterhin untersagt.

Damit ist auch weiterhin kein Schießbetrieb möglich. In einer Information des Deutschen Schützenbundes vom 8. Mai heißt es, dass Freiluftanlagen (z.B. für Bogenschießen) benutzt werden können. Unser Schützenheim hat allerdings keinerlei Freiluftanlagen, darum müssen wir wohl auch weiterhin geschlossen bleiben.