Noch kein Schießbetrieb möglich

In einem Schreiben der Stadt Augsburg vom 12. Mai 2020 heißt es:

Nach § 9 der Vierten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 sind der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich weiterhin untersagt.

Damit ist auch weiterhin kein Schießbetrieb möglich. In einer Information des Deutschen Schützenbundes vom 8. Mai heißt es, dass Freiluftanlagen (z.B. für Bogenschießen) benutzt werden können. Unser Schützenheim hat allerdings keinerlei Freiluftanlagen, darum müssen wir wohl auch weiterhin geschlossen bleiben.

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Über Rainer König

Vereinsvorstand und Luftpistolenschütze. Schießt noch mit einer Feinwerkbau Modell 90 (falls die Batterie nicht alle ist). Diplom-Informatiker gestresster Vater von 2 Kindern. Bastelt nebenbei auch viel an dieser Webseite als Webmaster rum.